Spannungswarngeräte im Hochwassereinsatz
Beim Betreten überfluteter Bereiche stets auf Spannungsfreiheit achten
Immer mehr Privathaushalte produzieren eigenen Strom, z.B. aus Photovoltaik oder Windkraft. Ist das öffentliche Netz abgeschaltet, dürfen daran angeschlossene Photovoltaikanlagen keinen Strom fördern. Weder als Einspeisestrom in das kommunale Netz noch als Strom für den Eigenbedarf. Sogenannte Off-Grid-Systeme oder Photovoltaik-Inselanlagen sind unabhängig. So muss auch bei Abschaltung des Hausnetzes von möglichen Spannungen in überfluteten Bereichen ausgegangen werden. Erfahrungen aus langem Feuerwehrdienst wissen gar von Spannungsquellen in Kellern zu berichten, die gar nicht dem hauseigenem Netz entspringen sondern dem des Nachbars. Ob eine Leitungsstraße und damit eine Fremd-Leitung aus Nachbarschaftshilfe oder anderen Gründen gelegt wurde ist hierbei nicht relevant. Denn Strom bleibt Strom gleich welcher Quelle und stellt eine erhebliche Gefahr für Einsatzkräfte dar.
Überflutete Elektroanlagen welche stromführend sind können lebensgefährliche Spannungen im Wasser erzeugen. Neben Steckdosen, die Hausinstallation und daran angeschlossene Verbraucher, Zählerschrank, etc. stellen auch Speichervorrichtungen, Ladegeräte und über Zuleitungen verlegte Elektrofahrzeug-Ladesysteme potentielle Quellen für die Spannung im Wasser dar. Selbst die Handläufe aus Metall, welche vom Keller über die Treppe zum Kellerabgang führen und über dem Wasserspiegel liegen, können die Ströme führen. Diese würden bei Berührung über den Körper den Weg zur Erde suchen.
Da der fließende Strom durch den Widerstand des Wassers nicht hoch genug ist, lösen Sicherungsautomaten ebenso nicht aus. Denn der fließende Strom erreicht den Nennwert der Sicherungen einfach nicht. Trotzdem reicht der Strom im Wasser aus, um das umliegende Wasser bis zum Dampfen aufzuheizen. Natürlich ist diese Situation auch lebensgefährlich. Die Gefahr der elektrischen Spannung in Wasser kann im Einsatz durch die Einsatzkräfte nicht einfach abgeschaltet werden. Gefährliche Spannung im Wasser und ob sie überhaupt vorhanden ist, muss mit einem speziell dafür geeigneten Prüf- oder Messgerät festgestellt werden. Hilfreich können hier Spannungswarner sein, sofern diese von den Feuerwehren nach Vorschrift verwendet und eingesetzt werden. Die Spannungswarner müssen nach den Anforderungen des Prüfgrundsatzes, die auf der DIN EN 61243.3 basieren, gefertigt sein. Anwenden dürfen Feuerwehren die Geräte nach Schulung durch den Hersteller und regelmäßige Unterweisung der Führungs- und Einsatzkräfte.
Prüfen oder nicht prüfen!? Der Faktencheck klärt: Was ist erlaubt?
Welche Gefahren gibt es?
Überflutete Bereiche können aufgrund vorhandener elektrischer Anlagen spannungsführend sein und Einsatzkräfte gefährden. Nach DGUV Vorschrift 49 (ehem. GUV-V C53) müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit Einsatzkräfte nicht durch elektrischen Strom gefährdet werden.
Wie Einsatzkräfte schützen?
Mit dieser Frage der geeigneten Maßnahmen befasste sich ab 2019 ein Arbeitskreis bestehend aus BG ETEM, Feuerwehr Unfallkassen, Unfallversicherungen, Energieversorgern und Vertretern der Industrie. Die BG ETEM informierte im Fachbereich AKTUELL vom 06.07.2021 [1] über die neu festgelegten zweipoligen Spannungswarner nach GS-ET-43 [2]. Diese sind eine Möglichkeit Einsatzkräfte zu schützen.
Missverständlicher Start
Am 20.01.2022 äußerte der DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) mit einem Schreiben [3] Zweifel an der gefahrlosen Einsetzbarkeit der Spannungswarner, woraufhin viele Entscheidungsträger bei Feuerwehr, THW, etc. verunsichert waren und den Einsatz untersagten.
Klärung und einstimmige Freigabe
Der Ausschuss VDE Ausschuss Sicherheits- und Unfallforschung [4] hat am 18.01.2022 ausdrücklich den Sicherheitsgewinn eines solchen Geräts herausgestellt. Die ablehnende Haltung zum Einsatz des Spannungswarngeräts insbesondere aus sicherheitstechnischen Gründen konnte nicht nachvollzogen werden. Anschließend wurde in einer Sitzung des DIN Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW), des DKE in DIN und VDE (DKE/K 213) sowie der BGETEM Missverständnisse ausgeräumt. Mit dem daraus folgenden Schreiben an die Innenbehörden der Länder vom 02.06.2022 [5] wurde
der Prüfgrundsatz GS-ET-43 der Berufsgenossenschaft bestätigt. Die Geräte können unter Beachtung der Vorschriften und Einsatzgrenzen verwendet werden. Dieses Schreiben korrigiert und entschuldigt das am 20.01.2022 veröffentlichte Schreiben.
Was ist erlaubt?
• Spannungswarngeräte nach GS-ET-43 dürfen verwendet werden. Sie sind eine geeignete Möglichkeit Einsatzkräfte zu schützen.
• Zulässig ist nur die Prüfung eines definierten Bereichs von einem Meter z. B. zum Einsetzen einer Tauchpumpe.
• Laien dürfen nach ausführlicher Produktschulung diese Geräte verwenden.
Was ist nicht erlaubt?
• Verzicht auf Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte vor elektrischer Gefährdung[6].
• Verwendung durch ungeschulte Personen.
• Umfangreiches Erkunden des überfluteten Bereichs nach erfolgter Prüfung.
• Verwendung von Prüfgeräten, die nicht den Anforderungen der GS-ET-43 entsprechen.
Autor: Vera Stegmeier, Feuerwehr Fachjournal
Veröffentlichung: Print-Ausgabe Feuerwehr Fachjournal zum 15. Dezember 2022.
Quellen:
1) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz – „Fachbereich AKTUELL Spannungswarner für überflutete Bereiche FBFHB-002“ vom 06.07.2021 >
2) BGETEM „Zweipolige Spannungswarner für überflutete Bereiche GS-ET-43“ >
3) DIN „Spannungswarngeräte für Einsatzkräfte zum Einsatz in überschwemmten Bereichen“ vom 20.01.2022 >
4) BGETEM Schreiben an DIN vom 04.02.2022
5) DIN Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW), DKE in DIN und VDE (DKE/K 213) sowie BGETEM Konkretisierungs-Schreiben vom 02.06.2022 >
6) DGUV Vorschrift 49 – §26 (3)