Rosenbauer AG: Konsortium Robau gibt Pflichtangebot ab
Die Robau Beteiligungs GmbH bestehend aus der Pierer Gruppe, Mark Mateschitz Beteiligungs GmbH, Raiffeisen Beteiligungsholding GmbH und der Invest Unternehmensbeteiligungs AG
geben in heutiger Meldung die Pflichtmitteilung der Angebotsunterlage zu einem angestrebten Ankauf von mehrheitlichen Anteilen der Rosenbauer AG bekannt.
Hierbei wird das antizipatorisches Pflichtangebot zum Erwerb von Aktien der Rosenbauer International AG gestartet. Die Annahmefreist beginne mit dem heutigen Tage und ende zum 14. Februar 2025. Als Angebotspreis wird „EUR 35,00 ex Dividenden“ genannt.
Bereits am 1. August 2024 gab die Robau Gruppe bekannt, verbindliche Vereinbarungen über den Erwerb von 50,1% der Rosenbauer-Anteile abgeschlossen zu haben, im Juni zuvor wurden erste Verlautbarungen zum Vorhaben veröffentlicht. Am 16.12.2024 gab Robau bekannt, dass die Geschäftsführung den Beschluss gefasst habe, ein öffentliches antizipatorisches Pflichtangebot gemäß §§ 22 ff Übernahmegesetz zum Erwerb von sämtlichen ausstehenden Rosenbauer-Aktien (ISIN AT0000922554), die sich nicht im Eigentum der Bieterin, mit dieser gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern oder Aktionären, die auf eine Einlieferung verzichtet haben, befinden, zum Angebotspreis von EUR 35,00 pro Rosenbauer-Aktie zu legen (das „Angebot“).
Die Angebotsunterlage wurde heute, am 17.01.2025, veröffentlicht. Der Angebotspreis beträgt wie angekündigt EUR 35,00 ex Dividenden je Rosenbauer-Aktie. Die Annahmefrist läuft vom 17.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025 (17:00 Uhr MEZ). Danach kann das Angebot innerhalb einer gesetzlich festgelegten dreimonatigen Nachfrist weiterhin angenommen werden.
Freigabe dreier arabischer Länder in Kürze erwartet.
Das Angebot unterliege der aufschiebenden Vollzugsbedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigaben bzw. Nichtuntersagungen, im Königreich Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und im Staat Kuwait, die in Kürze erwartet werden. Die Angebotsunterlage enthält nähere Details zu dieser aufschiebenden Bedingung.
Weiterhin habe sich Robau dafür entschieden, die Angebotsunterlage und die Bestätigung des Sachverständigen über die Prüfung der Angebotsunterlage (gemeinsam die „Unterlagen“) gemäß § 11 Abs 1a ÜbG in der Form einer Broschüre zu veröffentlichen.
Quelle: Pressemeldung Robau Beteiligungsverwaltung GmbH von Freitag, 17. Januar 2025