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Neue Fahrzeuge, gestärkte Aus- und Fortbildung, bessere Bedingungen für das Ehrenamt – Landtag beschließt Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes

Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch, 06.11.2024 ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschlossen. Damit sollen laut Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport wichtige Weichenstellungen für die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren im Land vorgenommen werden.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt dazu:

„Mit der Novelle des Brandschutzgesetzes optimieren wir die Rahmenbedingungen für die so wichtige Arbeit unserer Feuerwehren. Wir sorgen für neue Fahrzeuge. Wir stärken die Aus- und Fortbildung. Darüber hinaus stellen wir Mittel für die Freistellungsansprüche von Betreuern von Kinder- und Jugendfeuerwehren zur Verfügung. Damit ist das heute verabschiedete Gesetz für unsere Feuerwehren ein echter Meilenstein und ein großer Erfolg!“

Nach den Ergebnissen der Strukturkommission „Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft des Brandschutzes“ war eine weitere Verbesserung der Ausstattung der Feuerwehren im Katastrophenschutz und hier insbesondere der Kreisfeuerwehrbereitschaften dringend geboten, um der stetigen Zunahme überörtlicher Einsatzlagen gerecht zu werden. Mit der Gesetzesnovelle wird der Brandschutz in Niedersachsen mit insgesamt 8,8 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr deutlich gestärkt.

Darüber hinaus werden zusätzliche Landesmittel durch die Änderung der Verteilung des Feuerschutzsteueraufkommens generiert. Diese Mittel werden künftig für die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen für den überörtlichen Brandschutz verwendet, insbesondere für Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz (LF KatS). Diese Fahrzeuge werden nach der Beschaffung durch das Land den Kreisfeuerwehrbereitschaften zur Verfügung gestellt und von den Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Brandschutzaufgaben mitgenutzt. Insofern wird die Verwendung der zusätzlichen Mittel insbesondere den Gemeinden zugutekommen.
Durch die zentrale Beschaffung einer größeren Anzahl von Fahrzeugen mit einem einheitlichen Ausstattungsgrad können im Vergleich zur Eigenbeschaffung durch die Kommunen wesentlich günstigere Einkaufskonditionen erzielt werden.

Betreuerinnen und Betreuern von Kinder- und Jugendfeuerwehren wird bei einer Teilnahme an Freizeitmaßnahmen wie Zeltlagern nun ein Freistellungsanspruch gewährt. Damit leistet das Gesetz einen weiteren wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr. In den Kinder- und insbesondere den Jugendfeuerwehren werden die Kinder und Jugendlichen an die Aufgaben des Brandschutzes herangeführt. Sie stellen einen Schwerpunkt bei der Nachwuchsgewinnung dar, ohne die die Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen zukünftig nicht möglich wäre.

Zudem wird die Digitalisierung des Lehrgangsangebotes des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) – der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung des Landes für die Feuerwehr – weiter vorangetrieben. Hierzu sollen unter anderem die digitalen Lerninhalte ausgeweitet und die Lehrgangsverwaltung stärker vernetzt werden. Gerade im Bereich der theoretischen Wissensvermittlung soll künftig unter Berücksichtigung veränderter Bedürfnisse bei den Feuerwehren verstärkt auf digitale Inhalte gesetzt werden.

Aufbauend auf den Handlungsempfehlungen der Strukturkommission werden weitere wichtige Änderungsvorschläge umgesetzt. Unter anderem wird das Land künftig verpflichtend eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen und fortschreiben. Auf dieser Grundlage werden zentrale Landeseinheiten wie zur Vegetationsbrandbekämpfung, die nicht auf Ortsebene vorgehalten oder von den Kommunen finanziert werden können, aufgestellt.

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