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Bayern

Der bayerische Feuerwehrdienst soll auf Herausforderungen unserer Zeit angepasst werden

Am 9. April 2025 ist eine erste Lesung der Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes erfolgt. Laut Meldung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sei Ziel, den Feuerwehrdienst an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Inhalte sind dabei die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze, Stärkung der Ausbildung, Regelungen zum Kostenersatz bei Fehlalarmen bei eCall-Notrufen und eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Bildaufzeichnungen via Drohnen oder Robotern im Feuerwehreinsatz. Ebenfalls sind Maßnahmen zur Förderung der Brandschutzerziehung, Einschränkung der Verpflichtung von Sicherheitswachen durch Feuerwehren an Orten mit hohem Veranstaltungsaufkommen oder die Einführung von Alters- und Ehrenabteilungen zur unterstützender Einbindung älterer Feuerwehrdienstleistender beinhaltete Punkte. Weiterhin soll den Gemeinden die Möglichkeit gegeben sein, frei zu entscheiden, ob der Kommandant ein oder zwei Stellvertreter hat. Bislang war dies nur in Ausnahmefällen möglich und soll eine Entlastung des Ehrenamts ermöglichen. Der Artikel zur Einschränkung des Freistellungsanspruchs für Beschäftigte der unmittelbaren Gefahrenabwehr soll angepasst werden. Im neu verfassten Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 BayFwG werde die Einbindung der Kreisbrandräte in Genehmigungsverfahren sichergestellt.

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Das Handout zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Bild: Titel Broschüre Innenministerium Bayern

Der Bayerische Landtag hat am 9. April 2025 den Entwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes in Erster Lesung behandelt und in den federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport überwiesen. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist die Novelle ein wichtiger Schritt, um den Feuerwehrdienst auf die Herausforderungen unserer Zeit anzupassen: “Mit den Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz werden wir eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft unserer bayerischen Feuerwehren vornehmen.”

Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst

Ein zentraler Baustein sei die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den aktiven Dienst in der Feuerwehr, betonte der Minister. “Immer mehr ältere Personen sind gesundheitlich noch für den Feuerwehrdienst geeignet und könnten dort auch noch einen wichtigen Beitrag leisten – und viele wollen dies auch! Deshalb soll die Altersgrenze von jetzt 65 Jahren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter angehoben werden, also auf derzeit 67 Jahre.”

Entschädigung für Ausbildende

“Auch die Stärkung der Ausbildung unserer Feuerwehrmänner und -frauen ist uns ein wichtiges Anliegen”, erläuterte Herrmann. Daher sehe der Gesetzentwurf nun die ausdrückliche Möglichkeit vor, dass Ausbildern vor Ort und auf Kreisebene eine Entschädigung für ihr Engagement gezahlt werden kann, wodurch das wichtige Engagement der Ausbilder gestärkt und anerkannt werde.

Kostenersatz bei Fehlalarmen

Herrmann weiter: “Mit den Regelungen zum Kostenersatz bei Fehlalarmen durch sogenannte eCall-Notrufe und auch bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe unterstützen wir die Gemeinden.” Insbesondere die fehlerhaften Alarmierungen durch eCalls in Kraftfahrzeugen sind seit 2020 deutlich angestiegen und führen zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung für die bayerischen Feuerwehren.

Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Bildaufzeichnungen

“Immer häufiger kommen auch Drohnen oder Löschroboter bei der Brandbekämpfung zum Einsatz”, erklärte der Innenminister. “Auch auf diese aktuelle Entwicklung haben wir im Gesetzentwurf reagiert und nun eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Bildaufzeichnungen aufgenommen.”

Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs finden sich auf der Webseite des Innenministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/sus/feuerwehr/index.php.

Unter dem Ziel des zitierten Links finden Interessierte das Handout zum Gesetzentwurf, im Download erhältlich unter https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/feuerwehr/handout-feuerwehrgesetz-maerz-2025.pdf

Quelle: Meldung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration von Mittwoch, 9. April 2025

 

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