Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 | Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan AGB genannt) umfasst Vertragsabschlüsse über die Veröffentlichungen von einer oder mehreren Anzeigen oder/und Beilagen eines Werbungstreibenden oder weiteren Inserenten in den Druckausgaben des Feuerwehr Fachjournals bzw. Onlineschaltungen auf der Internetseite bzw. im Blog des Feuerwehr Fachjournals zum Zweck der Verbreitung.
2 | In den Verträgen ist das Recht zum Abruf an den jeweils benannten Erscheinungstermin terminiert. Bei Staffelpreisen eines Abschlusses ist das Recht zum Abruf einzelner Anzeigenschaltungen innerhalb der folgenden 12 Monate ab Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.
3 | Der Vertragsschluss für Aufträge kommt durch Bestätigung des Herausgebers in einer gesonderten Auftragsbestätigung zustande. Die Beauftragung kann per Telefon, schriftlich, E-Mail, Telefax, online oder mündlich (Veranstaltungen, Messen etc.) erfolgen. Durch Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung werden Details zum Vertragsschluss wie Firmierung, Firmenbezeichnungen und Anschrift bestätigt, Änderungen müssen möglichst sofort, bzw. bis vier Wochen vor Drucklegung der Printausgaben erfolgen um eine korrekte Rechnungsstellung zu ermöglichen.
4 | Anzeigen, Advertorials und Produktbeschreibungen welche aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Herausgeber mit dem Hinweis „Anzeige“, „Produktplatzierung“ oder „Advertorial“ entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kenntlich gemacht.
5 | Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche Inhalte der Anzeigen und oder Beilagen konform zu geltenden Rechtsvorschriften stehen. Insbesondere dürfen Urheberrechte, geschützte Rechte und Rechte Dritter in Bildern, Logos, Grafiken und textlichem Inhalt nicht verletzt werden.
6 | Der Herausgeber behält sich vor Anzeigen oder einzelne Abrufe von Staffelaufträgen aus Gründen des Inhaltes oder/und der Gestaltung abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei Inhalten die gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen für den Herausgeber eine Unzumutbarkeit darstellen können. Dies gilt auch für Beauftragungen die über Dritte, z.B. Annahmestellen oder Vertretern des Werbetreibenden eingereicht werden.
7 | Mitbewerberausschluss insbesondere über mehrere Seiten hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung im jeweiligen Vertrag. Bei Schaltungen, die zu einer aktuellen oder redaktionellen Thematik erfolgen, kann eine Platzierung aus gestalterischen Gründen unmittelbar bei Mitbewerbern nicht automatisch ausgeschlossen werden und bedarf eines speziell formulierten Platzierungswunsches.
8 | Preislegungen für Anzeigen und Beilagen werden nach Größe, Staffelungen und gegebenenfalls expliziten Platzierungswünschen entsprechend den zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültigen Mediadaten definiert und in den Aufträgen benannt.
9 | Druckunterlagen, Beilagen und digitale Anzeigen müssen durch den Auftraggeber oder dessen bevollmächtigte Vertreter rechtzeitig und fehlerfrei vorliegen. Um fehlerhafte Veröffentlichung bei Korrekturen, die der Herausgeber auf Wunsch des Auftraggebers vornimmt, zu vermeiden werden Korrekturabzüge bis zur Druckfreigabe vorgelegt. Erfolgt eine Druckfreigabe nicht vor Drucklegung kann der Verlag nicht für Fehlerfreiheit der Inhalte garantieren, der zuletzt vom Verlag versandte Korrekturabzug gilt als genehmigt. Druckunterlagen welche Sonderfarben oder RGB-Druckdaten enthalten, werden mittels technischen Verfahrens in CMYK-Druckdaten umgewandelt. Farbabweichungen, insbesondere denen dem Farbraum des Druckverfahrens geschuldeten, können durch die Umwandlung bedingt sein. Hierfür kann der Herausgeber keine Gewähr leisten. Im Offsetdruck liegen Tonabweichungen stets im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens. Der Herausgeber gewährleistet die für den, entsprechend belegten Titel, übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Änderungen, die eines erheblichen Zeitaufwandes bedingen, können vom Herausgeber nach Absprache mit dem Auftraggeber zusätzlich geltlich gemacht und entsprechend berechnet werden.
10 | Eine dem Herausgeber geschuldete Unleserlichkeit oder Unrichtigkeit einer im ganzen oder teilweise veröffentlichten Anzeige erteilt dem Auftraggeber die Möglichkeit des Ersatzes der Leistung in einer der darauf erscheinenden Ausgaben. Diese Bedingung gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Herausgebers, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Herausgebers für Schäden mangels zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
11 | Der Rechnungsversand erfolgt jeweils in den Wochen vor Erscheinungstermin der entsprechenden Veröffentlichung. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist, zumeist bei Erhalt des Belegexemplares oder eine Vorauszahlung vereinbart ist.
12 | Verteilerlisten für den Erhalt der Belegexemplare erfolgen laut Auftragsdaten anhand der Benennung der Adressaten durch den Auftraggeber und werden nicht im einzelnen auf der Auftragsbestätigung benannt.
13 | Für Verträge die ganz oder in Teilen die Verbreitung von Veröffentlichungen in Online-Medien betreffen gelten die im Folgenden bestimmten Bedingungen: Anzeigen werden im jeweils zum Veröffentlichungszeitpunkt technisch üblichen Standard wiedergegeben. Insbesondere kann eine völlig fehlerfreie Wiedergabe nicht sichergestellt werden, wenn ein außerhalb des Verantwortungsbereichs des Herausgebers liegender Umstand vorliegt: die jeweils vom Nutzer verwendete Darstellungssoftware wie Browser, Anwendung oder Hardware zeigt die Wiedergabe nicht an was durch Störung des Netzes, Rechnerkonfiguration oder Einstellungen in der Anwendung des Abrufenden selbst bedingt ist. Ebenfalls kann eine nicht erfolgte Aktualisierung von Cachedaten eine nicht aktuelle Darstellung bedingen und kann nicht dem Herausgeber geschuldet werden. Infolge von Ausfällen, die einem Ausfall des Anzeigen-Servers geschuldet sind und einem Zeitraum von mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit betreffen wird durch entsprechende Zeitraumverlängerung dem Vertragsinhalt Schuldigkeit geleistet. Sollte eine Verlängerung nicht in Frage kommen, zum Beispiel bei Veranstaltungshinweisen, wird die Ausfallzeit entsprechend in der Vergütung angepasst.
14 | Unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen und ähnliches berechtigen den Verlag ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, oder den Erscheinungstermin des Anzeigenauftrages zu verschieben. Der Auftraggeber kann in solchen Fällen keinen Schadenersatz verlangen.
15 | Abonnements sind möglich für eine Laufzeit von ein oder zwei Jahren, eine automatische Verlängerung erfolgt jeweils für zwölf Monate außer es wurde bei Beauftragung ein zeitlich befristetes Abo bestellt. Unabhängig von der Laufzeit der Abos sind Abos monatlich gemäß gesetzlicher Bestimmungen kündbar. Die Rechungsstellung erfolgt zum Ausgabetermin der jeweils ersten Ausgabe. Gegebenenfalls gekündigte und bereits bezahlte Ausgaben werden entsprechend erstattet.
16 | Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Regensburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17 | Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.