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10 Jahre Aufklärungs- und Informationsarbeit tragen erste Früchte

FeuerKrebs® begrüßt Bundesratsbeschluss zur Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit für Feuerwehreinsatzkräfte

Hamburg, 27. Februar 2025 – Die gemeinnützige Organisation FeuerKrebs gUG, die sich für die Belange von Feuerwehreinsatzkräften und deren Gesundheits- und Arbeitsbedingungen engagiert, begrüßt den Beschluss des Bundesrates aus seiner 1051. Sitzung zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung.

In dem Beschluss zur Drucksache 614/24 wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob weitere Krebsarten vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse bei Berufsfeuerwehreinsatzkräften, im Zusammenhang mit krebserzeugenden Brandfolgeprodukten, als Berufskrankheiten anzuerkennen und in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung mit aufzunehmen sind und somit die gesundheitlichen Risiken für Berufsfeuerwehreinsatzkräfte zu adressieren.

Der Bundesrat hatte am 14. Februar 2025 die dringende Notwendigkeit des Handelns erkannt, da Feuerwehreinsatzkräfte durch den professionellen Umgang mit gefährlichen Stoffen und krebserzeugenden Brandfolgeprodukten, während und nach ihrer Tätigkeit, einem erhöhten Risiko für Krebserkrankungen ausgesetzt sind. Insbesondere Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die während der Brandbekämpfung freigesetzt werden, stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit der Einsatzkräfte dar.

Marcus Bätge, Geschäftsführer der FeuerKrebs gUG, äußerte sich begeistert zu diesem Fortschritt: „Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unsere Feuerwehreinsatzkräfte, sowohl im Beruflichen als auch im Ehrenamt, leisten täglich Außerordentliches und es ist an der Zeit, den Einsatz ihrer Gesundheit und Sicherheit angemessen zu honorieren. Die Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit bedeutet nicht nur eine bessere Unterstützung für betroffene Feuerwehrleute und ihre Familien, sondern auch eine Stärkung der Präventionsmaßnahmen im Berufsalltag.“

Die FeuerKrebs gUG setzt sich seit Jahren für eine umfassende Anerkennung von Krebserkrankungen als Berufskrankheit ein. Die derzeit bestehenden Schutzmaßnahmen, wie der Einsatz von persönlicher Schutzkleidung (PSA) und Atemschutzgeräten, können zwar das Risiko minimieren, jedoch nicht komplett ausschließen.

„Es ist unerlässlich, dass wir die individuellen Risikofaktoren und die gesundheitlichen Langzeitfolgen ernst nehmen und entsprechenden gesetzlichen Rückhalt bieten“, so Bätge weiter.

Mit der Aufnahme zusätzlicher Krebserkrankungen in die Berufskrankheiten-Verordnung wird der Weg für betroffene Feuerwehreinsatzkräfte, die Anerkennung ihrer beruflich bedingten Erkrankungen zu erhalten und einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgung im Krankheitsfall geltend zu machen, erheblich erleichtert. Zudem werden durch verbesserte Präventionsmaßnahmen tragfähige Grundlagen für den Schutz der Gesundheit von Einsatzkräften gelegt.
Die FeuerKrebs gUG wird weiterhin an der Seite der Feuerwehreinsatzkräfte stehen und sich aktiv für deren Gesundheits- und Arbeitsschutz einsetzen.

Gemeinsam mit unseren vielen Partnern bitten wir die künftige Bundesregierung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieser Maßnahmen zügig einzuleiten.

Für weitere Informationen:
Marcus Bätge
Geschäftsführer FeuerKrebs gUG
feuerkrebs.de
info@feuerkrebs.de

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