Hilfe für Einsatzkräfte – Ein Leben für die Gesundheit der Helfer
Marcus Bätge im Interview bei Meiko
Einsatzkräfte haben ein erhöhtes Risiko an Krebs zu erkranken. Das ist unlängst bekannt. Ist es das? Meiko, Lösungsanbieter für die Reinigung und Desinfektion von Atemschutzausrüstung, lässt in seiner Kampagne „Hinter jeder Maske steckt ein Mensch“ Feuerwehrmänner und -frauen zu Wort kommen. Unter dem Motto „Hilfe für Einsatzkräfte – Ein Leben für die Gesundheit der Helfer“ berichtet Meiko aus Feuerwehralltag und Privatleben der Einsatzkräfte. Das folgende Interview und viele weitere mit Feuerwehrleuten die an vorderster Front für unser aller Sicherheit Einsatz zeigen unter “Meiko Erleben/Magazin” auf der Homepage von Meiko.de
Sein Herz schlägt für die Feuerwehr und sein Engagement gilt der Krebsprävention von Feuerwehrmännern und -frauen. Marcus Bätge ist seit über 30 Jahren Feuerwehrmann bei der Berufsfeuerwehr in Hamburg. Mithilfe seiner gemeinnützigen Gesellschaft FeuerKrebs gUG, leistet er seit Jahren Aufklärungsarbeit zum Thema Krebsrisiko bei Einsatzkräften. Er strebt in Deutschland eine Anerkennung bestimmter Krebsarten als Berufskrankheit an, ein Unterfangen, das trotz internationaler Studien schwierig ist. Er berichtet von seiner Arbeit im Interview.
Im Juni 2022 hat die International Agency for Research on Cancer (IARC), eine Einrichtung der WHO, die Arbeit von Feuerwehrleuten als “bekanntermaßen krebserregend für den Menschen” (Stufe 1a) eingestuft. Welches Signal hat diese Einstufung der IARC für die Anerkennung bestimmter Krebsarten als Berufskrankheit in Deutschland?
Das geht nahezu gegen Null. Die Einstufung der IARC wurde, ohne es groß öffentlich zu kommentieren, zur Kenntnis genommen, von manchen Rezipienten sogar als Panikmache abgetan. Die Erkenntnisse der IARC sind für die hiesigen Instanzen nicht ausreichend, da keine deutsche Expertise mitgewirkt hat. So z. B. für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die als Dachorganisation der Feuerwehrunfallkassen für die Abwicklung von Versicherungsfällen zuständig ist. Sie geht davon aus, dass 10-20 Löscheinsätze pro Jahr – wie bei kleineren Feuerwehren üblich – unzureichend sind, um sie in Relation zur Krebserkrankung zu setzen.
Das heißt, es ist keine unbürokratische Hilfe wie z. B. in Kanada in Sicht. Dort werden mittlerweile 19 bestimmte Krebsarten als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten anerkannt. Wo können sich Betroffene in Deutschland hinwenden?
Kanadische Feuerwehrleute mit einer Krebserkrankung, bspw. Leukämie und einer langjährigen Feuerwehrtätigkeit, sind durch den kanadischen Staat abgesichert. Mit Krebs diagnostizierte Feuerwehrleute in Deutschland wenden sich mit einer Anzeige über ihren behandelnden Arzt an ihren Unfallversicherungsträger bzw. ihre Berufsgenossenschaft. Aber da in Deutschland keine Krebsart für die Feuerwehrtätigkeit als Berufskrankheit eingestuft ist, müssen sie aktiv den Nachweis erbringen (Beweislast), dass die Krankheit aufgrund ihrer Tätigkeit als Einsatzkraft ausgebrochen ist. Fragen wie: „Sind Sie Raucher?“, „Hantieren Sie in Ihrer Freizeit mit Schmierstoffen z. B. beim Instandsetzen von alten Fahrzeugen“ etc. müssen von den Betroffenen beantwortet werden. Da wird ganz genau hingeschaut und es müssen alle anderen Tätigkeiten als Krankheitsgrund ausgeschlossen werden.
Freiwillige Feuerwehrleute haben es noch schwerer. Da sie eben nicht bei einer Berufsfeuerwehr arbeiten, können sie im Falle einer Krebserkrankung diese nicht als Berufskrankheit anerkennen lassen. Sie können sich an die Feuerwehrunfallkasse oder an ihre Krankenversicherung wenden. Sie sollten in ihrer aktiven Phase darauf achten, dass ihre Namen bei Einsätzen mit krebserzeugenden Stoffen in einer Expositionsdatenbank registriert werden. Das ist sogar vom Gesetzgeber durch die Gefahrstoffverordnung vorgeschrieben. Das betrifft auch andere, an der Gefahrenabwehr beteiligte Organisationen, zum Beispiel den Rettungsdienst, das THW oder in Teilen die Polizei.
In der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) können Arbeitgeber Mitarbeitende, die krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt sind, erfassen. Ist das Eintragen in die Zentrale Expositionsdatenbank bei Freiwilligen Feuerwehren gängige Praxis?
Leider nein. Obwohl der Gesetzgeber seit 2006 per Gefahrstoffverordnung eine Dokumentation fordert. Die DGUV bietet dieses Verzeichnis kostenlos an. Der Einsatzleiter einer Feuerwehr ist verpflichtet, die Namen aller an einem Brandbekämpfungseinsatz Beteiligten zu dokumentieren. In der Realität geschieht das sehr oft nicht oder nur lückenhaft z. B. wird der Angriffstrupp eingetragen, andere beteiligte Kräfte jedoch nicht. Auch wenn es die Anforderung seit 2006 gibt, heißt das noch lange nicht, dass es jeder weiß und auch so befolgt. Viele Gemeinden und Einsatzleiter wissen es nicht. Die Berufsfeuerwehr Hamburg macht die Einträge in die ZED seit 2019.
Das gesamte Interview lesen im MEIKO Online-Magazin lesen: https://m3o.link/VvM